Notariat bei Kluck & Frisch in Butzbach

Bei uns sind Sie bestens beraten

Sämtliche beurkundungspflichtigen Geschäfte und Beglaubigungen nach deutschem Beurkundungsgesetz können im Notariat abgewickelt werden. Auch zur Verwendung im Ausland werden Urkunden nach den gültigen internationalen Verträgen behandelt.

  • Kaufverträge

  • Übergabeverträge

  • Nießbrauchbestellung

  • Wohnrechtsbestellung

  • Wohnungseigentum

  • Grundschulden

  • Hypotheken

  • Erbverträge

  • Vollmachten

  • Patientenverfügungen

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